Werden Sie Gastfamilie in Frankreich
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Die Aufnahme eines Au Pair in Ihrer Familie kann für Sie viele Vorteile bieten.
Sie erhalten Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Kinder und haben die Möglichkeit, im eigenen zuhause einen Einblick in eine fremde Kultur zu erhalten.
Doch was sollten Sie als Gastfamilie beachten, bevor Sie sich für die Teilnahme an einem Au Pair-Programm entscheiden?
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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise und Informationen für eine erfolgreiche Vorbereitung.
Welche Voraussetzungen müssen wir als Familie erfüllen?
Als Gastfamilie für ein Au Pair in Frankreich sollten Sie...
...einen jungen Menschen mit einer anderen Nationalität bei sich zuhause aufnehmen wollen.
...mindestens ein Kind haben, das nicht älter als 18 Jahre ist.
...zuhause primär Französisch sprechen.
...dem Au Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen können.
...dazu bereit sein, Ihrem Au Pair 280€ Taschengeld pro Monat zu zahlen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Au Pair?
Ein Au Pair ist grundsätzlich dafür da, der Gastfamilie Hilfe bei der Kinderbetreuung zu bieten. Daher sollten die Aufgaben, die dem Au Pair anvertraut werden, auch hauptsächlich im Zusammenhang mit den Kindern stehen.
Es können zwar auch kleinere Arbeiten im Haushalt vom Au Pair übernommen werden, jedoch sollte das Au Pair nicht die Rolle einer Reinigungskraft, sondern die eines zusätzlichen Familienmitglieds einnehmen.
Sie finden hier eine Übersicht über die möglichen Aufgabenbereiche des Au Pairs sowie darüber, welche Tätigkeiten nicht abverlangt werden sollten.
Was ihr Au Pair für sie übernehmen kann | Was ein Au Pair nicht für Sie übernehmen sollte |
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Arbeitszeiten
In Frankreich arbeitet ein Au Pair in der Regel etwa 30 Stunden pro Woche.
Was müssen wir dem Au Pair bieten?
Unterkunft und Verpflegung
Die Gastfamilie hat dafür Sorge zu tragen, dass das Au Pair in einem eigenen Zimmer unterkommt und alle Mahlzeiten gemeinsam mit der Familie einnimmt. Unterkunft und Verpflegung liegen komplett in der Verantwortung der Gastfamilie.
Taschengeld
Dem Au Pair wird von seiner Gastfamilie ein Taschengeld in Höhe von 280€ pro Monat ausgezahlt. Die Übernahme weiterer Kosten seitens der Familie ist möglich (beispielsweise für die An- und Abreise), jedoch nicht verpflichtend.
Achtung! In keinem Fall sollten Sie sich bereit erklären, vor der Ankunft Ihres Au Pair Geld ins Ausland zu überweisen! Die Finanzen betreffende Einzelheiten sollten im Vertrag festgehalten werden.
Urlaub
Das Au Pair hat 1,5 Tage pro Woche komplett frei. Außerdem stehen ihm eine Woche bezahlter Urlaub pro 6 Monate Aufenthalt zu.
Wird ein Visum benötigt?
EU-Bürger können mit ihrem Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen und dort als Au Pair arbeiten, ein Visum wird nicht benötigt. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten muss jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen DIRECCTE ausgestellt werden. Die erforderlichen Dokumente müssen in französischer Sprache eingereicht werden. Unter Umständen braucht Ihr Au Pair für diesen Vorgang Ihre Unterstützung.
Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Frankreich ein Visum. Die Beschaffung des Visums liegt in der Verantwortung des Au Pair und kann über die französische Botschaft des jeweiligen Herkunftslandes erfolgen. Unter Umständen wird ein Einladungsschreiben der Gastfamilie verlangt, welches Sie Ihrem Au Pair zukommen lassen müssen.
Die Aufenthaltsgenehmigung muss auch in diesem Fall nach der Ankunft des Au Pair beim DIRECCTE eingeholt werden.
Ist das Au Pair versichert?
Die Gastfamilie sollte das Au Pair bei ihrer URSSAF als stagiaire aide familial étranger anmelden. Dadurch ist das Au Pair sozialversicherungsberechtigt. Die Sozialversicherungsnummer erhält man anschließend an eine Registrierung bei der CPAM.
Wie lange kann ein Au Pair in unserer Familie bleiben?
Die mögliche Aufenthaltsdauer für Au Pairs in Frankreich beträgt 3-12 Monate.
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